Die Geschichte der Familie im 14. und 16. Jh.
Die Quembacher Fehde
Die Quembacher Fehde, die über 40 Jahre lang gedauert hat und zwischen den Grafen von Solms und den Herren von Schwabach ausgetragen wurde, bildet einen Höhepunkt der Macht und Souveränität, die die Herren von Schwabach in ihrer Geschichte erreicht haben.
Es gibt nur ganz wenige Urkunden, in denen das Quembacher Gericht genannt wird. Als solches taucht es zum ersten Mal in einer Urkunde aus dem Jahr 1326 auf, als Graf Johann von Solms einen Teil des Quembacher Gerichtes von Heinrich von Schwabach gekauft hat. Bereits im Jahre 1329 wird das Quembacher Gericht in den Solmser Erbvertrag aufgenommen. Laut diesem Vertrag zwischen zwei Solmser Linien (Braunfelser und Burgsolmser) „dürfte niemand ohne Wissen der anderen etwas veräußern“. Diese Klausel wird in der weiteren Entwicklung um das Quembacher Gericht eine entscheidende Rolle spielen. Im Jahre 1333 wird bezeugt, dass Graf Philipp von Solms einen zweiten Teil des Quembacher Gerichtes von Heinrich von Schwabach und Erwin von Schwabach, gen. Obenloch, gekauft hat. Spätestens ab diesem Zeitpunkt erscheint das Quembacher Gericht als den Grafen von Solms gehörig.
Das gerade gekaufte Quembacher Gericht musste schon kurz danach wieder verkauft werden. Die bis dahin schon sehr schwierige finanzielle Lage der Burgsolmser Linie der Grafen von Solms verschlechterte sich rapide nach dem Tod des Grafen Johann I. von Solms-Burgsolms im Jahre 1354. Zwei Jahre später, am 26. Januar 1356, verpfändeten seine Witwe Gräfin Irmgard und ihre Söhne Dietrich, Heinrich und Johann, Grafen von Solms-Burgsolms, mit der Zustimmung ihrer Vettern aus der Braunfelser Linie, den Söhnen des Grafen Bernhard, Heinrich, Otto und Konrad, Grafen von Solms-Braunfels, für 460 Gulden folgende Dörfer mit allen Rechten: Oberwetz, Kröffelbach, Griedelbach und Mailbach. Käufer sind Kraft d.A., Konrad, Kraft und Friedrich, Gebrüder von Schwabach.
Drei Jahre später, am 9. Januar 1359, kaufen Kraft d.A. und Edelknecht Konrad von Schwabach zusammen mit dem Ritter Gernand von Schwalbach für 330 Pfund Heller vier weitere Dörfer des Quembacher Gerichtes Schwalbach, Schwabach, Kraftsolms und Oberquembach mit allen Gerichten und Rechten und der Vergünstigung, dass alle Leute, die von auswärts in diese Dörfer ziehen würden, in den Kauf einbegriffen sein sollten. Diesem Verkauf stimmen ebenfalls die Söhne des Grafen Bernhard, Heinrich, Otto und Konrad, Grafen von Solms-Braunfels, zu.
Noch im gleichen Jahr bilden Friedrich von Schwabach, Kraft, sein Bruder Kraft der Alte sowie Konrad und Kraft, Gebrüder von Schwabach, eine Ganerbschaft über alle gekauften Dörfer und nehmen Ritter Gernand von Schwalbach zum Ganerben bei den vier zuletzt gekauften Dörfern: Schwalbach, Schwabach, Kraftsolms und Oberquembach.
Drei Jahre später, am 28. April 1362, werden weitere vier Dörfer des Quembacher Gerichtes von der Gräfin Irmgard von Solms-Burgsolms mit Zustimmung ihrer Söhne Heinrich und Johann mit allen Gerichts- und Grafenrechten für 200 Pfund Heller verkauft: Niederwetz, Immenhausen, Niederquembach und Hain. Käufer sind wieder Kraft d.A. und Konrad von Schwabach sowie Reinhardt von Schwalbach. Gleichzeitig wird vereinbart, dass alle Dörfer den Herren von Schwabach und von Schwalbach als rechtes Mannlehen gehören sollen.
Gräfin Irmgard und ihre Söhne Heinrich und Johann, Grafen von Solms-Burgsolms, verpflichteten sich hingegen, dass auch ihr gefangener Sohn und Bruder, Graf Dietrich, spätestens einen Monat nach seiner Freilassung seine urkundliche Zustimmung für den Kauf von 1362 geben würde. Dieses Mal haben die Grafen der Braunfelser Linie unter Vorbehalt dem Verkauf zugestimmt. Die Herren von Schwabach und von Schwalbach mussten zugestehen, dass, wenn die Grafen von Solms-Braunfels ihren Teil an den vier im Jahre 1362 gekauften Dörfern und an dem Gericht nach zwei Jahren, also bis 1364, wieder einlösen wollten, ihr Recht ihnen vorbehalten werden sollte.
Noch im gleichen Jahr 1362 bezogen Friedrich von Schwabach, Kraft, sein Bruder Kraft der Alte, Konrad und Kraft, Gebrüder von Schwabach, ihre neu gekauften Dörfer in die Ganerbschaft ein und nahmen den gedachten Ritter Gernand von Schwalbach zu ihrem Ganerben auf. Die Herren von Schwabach und von Schwalbach haben im Quembacher Gericht eine regelrechte Verwaltung eingerichtet, einen Amtmann eingesetzt und somit eine eigene Herrschaft aufgebaut, wo sie Gerichts- und Grafenrechte ausübten. Es gibt keinen Zweifel, dass die beiden Familien das Quembacher Gericht aus der Grafschaft Solms herauslösen und eine eigene Herrschaft vor den Augen der Grafen von Solms aufbauen wollten. Dass die Grafen von Solms sich diesem Bestreben widersetzen werden, war nur eine Frage der Zeit. Dies war wohl auch mit Sicherheit den Herren von Schwabach von Anfang an bewusst. Nur so kann erklärt werden, wieso sie den Ritter Gernand von Schwalbach zu Ganerben aufgenommen haben. Gernand stammte nicht nur aus einer bedeutenden und weit verzweigten Familie aus der direkten Nachbarschaft, sondern war auch ein Burgmann auf der Reichsburg Friedberg. Sollten die Grafen von Solms das Quembacher Gericht zurück verlangen, so wären die Herren von Schwalbach starke und wertvolle Verbündete in einer Fehde.
20 Jahre konnten die beiden Ritterfamilien ihre Herrschaft „Quembacher Gericht“ ungestört verwalten. Erst im Jahre 1384 hören wir zum ersten Mal von den Streitigkeiten mit den Grafen von Solms, als Gernand von Schwalbach sich beim Graf Johann von Solms-Burgsolms darüber beschwert, dass Graf Otto von Solms-Braunfels seine Leute angegriffen habe. Gernand war ebenfalls mit Graf Johann von Solms-Burgsolms im Streit, denn in seinem Antwortschreiben bietet er ihm die Versöhnung an.
Interessant bleibt aber das Verhältnis zwischen den Herren von Schwabach und den Grafen von Solms. Im Mai 1384 während einer Fehde zwischen der Stadt Wetzlar und dem Grafen Otto von Solms-Braunfels werden als Bürgen in einem Friedensvertrag zwischen beiden Parteien die Brüder Kraft und Johann von Schwabach genannt. Am 25. Januar 1385 kündigt Friedrich v. Schwabach der Stadt Wetzlar eine Fehde wegen des Grafen Johann von Solms-Burgsolms an. Trotz des Streites bleiben die Herren von Schwabach engste Verbündete der Grafen von Solms. Offensichtlich versuchten die Herren von Schwabach dadurch die Gunst der Grafen von Solms zu sichern, um ihre eigene Herrschaft im Quembacher Gericht zu sichern.
Doch das alles hat nichts genützt. Bereits im Jahre 1387 verlangen die Grafen von Solms das Quembacher Gericht zurück. Als die beiden Ritterfamilien ihnen dies verweigerten, besetzten die Grafen von Solms das Quembacher Gericht und es kam zu einem offenen Kampf. Trotz dieser Auseinandersetzung konnten sich die Herren von Schwabach und von Schwalbach im Quembacher Gericht weitere 10 Jahre behaupten. Im Dezember 1397 versuchte Graf Johann von Solms-Burgsolms den Frieden zu schließen. Er schlug Erwin von Schwalbach ein Treffen in Cleeberg vor. Doch als die Herren von Schwabach und von Schwalbach mit ihren Freunden in Cleeberg ankamen, sagten die Grafen von Solms ihre Teilnahme ab.
1403 unternahmen die Grafen von Solms einen erneuten Versuch den Frieden zu schließen. Im November 1403 kamen die beiden Parteien zwischen Hohensolms und Königsberg zusammen. Die beiden Ritterfamilien schlugen vor, den Landgrafen von Hessen, Grafen Philipp von Nassau oder die Herren von Falkenstein zu den Schiedsrichtern zu benennen. Die Grafen von Solms gingen auf den Vorschlag nicht ein. Es war ihnen sehr wohl bewusst, dass, wenn ein Gericht über das Eigentum des Quembacher Gerichtes entscheiden soll, so hätten die beiden Ritterfamilien das Recht bekommen.
Die Herren von Schwabach und von Schwalbach sahen sich nach wie vor im Recht und starteten 1405 von sich aus einen Versuch, mit den Grafen von Solms eine gütliche Einigung zu erzielen. Erwin von Schwalbach erklärte in einem Schreiben, er sei bereit, den Streit vor dem König oder dessen Rat, dem Erzbischof von Mainz oder seinem Rat, dem Grafen Philipp von Nassau, dem Grafen Otto von Braunfels, dem Herrn von Diez, dem Herrn von Falkenstein, den Burgmannen zu Friedberg, Gelnhausen oder Gießen oder vor dem Rat von Mainz, Frankfurt, Friedberg oder Gelnhausen auszutragen. Doch aus dem bereits oben genannten Grund haben die Grafen von Solms diesen Vorschlag nicht angenommen und der Krieg brachte mit erneuter Verbitterung aus. Da jegliche Verhandlungen gescheitert waren und es keine Aussicht bestand, Frieden zu schließen, prallten die beiden Seiten mit roher Gewalt aufeinander.
Die Herren von Schwabach suchen in der Zwischenzeit nach Verbündeten im Kampf gegen die Grafen von Solms. Erwin und Friedrich von Schwabach nahmen an der Fehde zwischen den Grafen Johann d.Ä. von Nassau und Landgraf Hermann von Hessen, Graf Johann von Katzenelnbogen und Graf Johann von Solms auf der Seite der Grafen von Nassau teil. Sie werden dabei von Graf Johann von Solms gefangen genommen und kommen am 28. Juni 1411 aus der Gefangenschaft frei.
Zwei Jahre später gelingt den Herren von Schwabach das Ungewöhnliche. Am 30. April 1413 versetzt Gottfried von Eppstein seinen Anteil an der Burg Cleeberg mitsamt den zugehörigen Gerichten. Die Herrschaft „Quembacher Gericht“ wird um folgende, im Süden des Quembacher Gerichtes gelegene Dörfer erweitert: Eschbach, Pardebach, Holgberg und Wernborn, sowie ein Teil der Burg Cleeberg. Somit schaffen es die Herren von Schwabach, vom Ende des 14. Jh. bis zum Anfang des 15. Jh. eine eigene, räumlich geschlossene Herrschaft “Quembacher Gericht” inmitten der herrschenden Dynasten aufzubauen, dort eine Verwaltung zu etablieren und sich mehrere Jahrzehnte dort zu behaupten. Zu der Herrschaft „Quembacher Gericht“ gehörten folgende Ortschaften mit Gerichts- und Grafenrechten dazu: Oberwetz, Niederwetz, Oberquembach, Niederquembach, Kröffelbach, Griedelbach, Mailbach, Schwalbach, Kraftsolms, Immenhausen, Hain und Schwabach, ein Teil der Burg Cleeberg, Eschbach, Pardebach, Holgberg und Wernborn.
Als im Jahre 1415 die Burgsolmser Linie der Grafen von Solms ausstarb, ergriffen die Brüder Bernhard und Johann von Solms-Braunfels, Söhne des älteren Otto, die Initiative und besetzten erneut das Quembacher Gericht mit der Begründung, dass es gegen den bestehenden Hausvertrag von 1329 verpfändet worden sei. Dass diese Begründung für den erneuten Kampf nicht haltbar war, zeigen die drei oben genannten Kaufverträge. In jedem Fall haben die Braunfelser Vettern dem Verkauf zugestimmt. Am 17. Juni 1420 in einer Teilungsurkunde wird das Quembacher Gericht als Eigentum der Grafen von Solms-Braunfels aufgeführt.
Wie es weiter ging, ist nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass die Grafen die Situation langsam unter Kontrolle bekommen haben. Denn im Jahr 1429 entsagen die Herren von Schwabach allen ihren Pfandschaftsrechten am Quembacher Gericht. Die Herren von Schwalbach können sich zunächst weiterhin behaupten, entsagen aber im Jahre 1462 im Vertrag zu Oberndorf ebenfalls allen ihren Ansprüchen und wurden zu Burgmannen in Braunfels aufgenommen.
Die Herren von Schwabach behielten aber einen Teil der Burg Cleeberg sowie die Gerichtsrechte in Eschbach, Pardebach, Holgberg und Wernborn. Im Jahre 1433 versuchten die Grafen von Eppstein vergeblich, ihre Gerichte und Rechte wieder zurück zu bekommen. Einige Jahre darauf verloren die Herren von Schwabach auch diese Güter.
Somit endete die Geschichte. Ohne Frage hat die Quembacher Fehde den wirtschaftlichen Niedergang der Familie von Schwabach besiegelt. Die Herren von Schwabach verloren ihren Besitz, das Dorf Schwabach mit seiner Kirche wurde zerstört. Mehrere Mitglieder der Familie ließen sich in der Reichsstadt Frankfurt nieder und dienten dort als Reisige. Vom Ende des 15. Jh. bis zum Anfang des 16. Jh. lebte in Frankfurt noch eine weitere, jedoch aus dem süddeutschen Raum stammende, Beamtenfamilie Familie von Schwabach, die mit der unseren nicht zu verwechseln ist.
Die Herren von Schwabach in Kröffelbach
So wie die Geschichte von Kröffelbach ohne die Familie von Schwabach nicht denkbar ist, so ist auch die Familiengeschichte der Herren von Schwabach ohne Kröffelbach nicht vollständig. Die Herren von Schwabach waren jahrhundertelang auf das Engste mit Kröffelbach verbunden und dort beheimatet.
Es ist gut bekannt, dass es in Kröffelbach noch in der ersten Hälfte des 14. Jh. eine Burg gegeben hat. Noch heute geben die Straßennamen Burgstraße und Am Burghof ein Zeugnis davon. In Kröffelbach war die Familie von Kröffelbach beheimatet, die mit der Familie von Kröftel in keiner Weise etwas Gemeinsam hatte. Die Herren von Kröftel sind nicht urkundlich in Kröffelbach nachweisbar. Doch wer waren die Herren von Kröffelbach?
Am 10. August 1232 wird berichtet, dass ein gewisser Rukerus de Cruffelbach am Grab der Heiligen Elisabeth von seiner Querschnittslähmung geheilt wurde. Das ist die erste Erwähnung eines Menschen mit dem Nachnamen von Kröffelbach. Ob es sich dabei um einen Adeligen von Kröffelbach handelte oder um einen Bauern, der „aus Kröffelbach“ stammte, kann nicht eindeutig geklärt werden. Über diesen Rukerus von Kröffelbach wissen wir sonst nichts.
Erst 50 Jahre später erscheint der Name von Kröffelbach zum zweiten Mal. Ca. 1282 werden im Lehensverzeichnis Godfrieds III. von Eppstein ein Hartmann von Griedelbach und Kraft von Kröffelbach zusammen mit Marquardus von Schwalbach als Besitzer einiger Güter in Bonbaden und Dornholzhausen bei Wetzlar genannt. Hier handelt es sich eindeutig um ein Mitglied der adeligen Familie von Kröffelbach. Da Hartmann von Griedelbach und Kraft von Kröffelbach durch eine lateinische Konjunktion „et“ (Deutsch: und) verbunden sind, ist davon auszugehen, dass es sich um zwei Brüder, oder mindestens um sehr enge Verwandte, gehandelt hat. Ein Heinrich von Griedelbach wird bereits ca. 1260 im Lehensverzeichnis Godfrieds III. von Eppstein genannt.
Anfang des 14. Jh. werden die Brüder Arnold von Kröffelbach und Hartmann von Kröffelbach, welcher ein Bürger Wetzlars war, erwähnt. Sie waren vermutlich die Söhne des Kraft von Schwabach, gen. von Kröffelbach (1282-1324). Er war der Bruder des im Jahre 1282 genannten Hartmann von Griedelbach (1282-1307).
Kröffelbach, Griedelbach und Schwabach bilden ein geografisches Dreieck und liegen max. 5 km Luftlinie voneinander entfernt. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass in dieser Dichte drei unterschiedliche adelige Familien mit gleichen Vornamen gelebt haben. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Familien von Schwabach, von Griedelbach und von Kröffelbach entweder auf das Engste miteinander verwandt, oder, was wesentlich wahrscheinlicher ist, des gleichen Stammes waren. Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei Hartmann von Griedelbach und Kraft von Kröffelbach um Hartmann und Kraft von Schwabach, die 1301 erwähnt werden. Denn es ist nichts Außergewöhnliches in der Zeit gewesen, dass dieselben Personen in unterschiedlichen Urkunden unter zwei verschiedenen Herkunftsnamen genannt wurden. Auch die enge jahrhundertlange Bindung der Herren von Schwabach an Kröffelbach deutet auf die gleiche Stammlinie hin. An dieser Stelle sollen in chronologischer Form die Besitztümer der Herren von Schwabach in Kröffelbach wiedergeben.
Bereits im Jahre 1336 wird erwähnt, dass Kraft von Schwabach seine Leibeigene aus Kröffelbach, nämlich Gelen, die Frau von Ruckers Monechis, nebst allen ihren Kindern an Konrad Setzpande von Linden verkauft hat. 1356 erwerben die Herren von Schwabach von den Grafen von Solms unter anderem Kröffelbach. Es ist aber davon auszugehen, dass bereits vor 1326 die Herren von Schwabach als Herren im Quembacher Gericht im Besitz von Kröffelbach gewesen sind und dieses dann an die Grafen von Solms verkauft haben.
1397 wird die besonders enge Bindung ersichtlich. Als am 9. Mai 1397 Bechta (Elisabeth) von Schwabach, geborene von Hörnsheim, auf dem Sterbebett ihr Testament verfasst, wird durch Zustimmung ihres persönlich anwesenden Mannes, des Edelknechts Johann von Schwabach, unter anderem folgendes vermacht:
„Nach beider Tod sollen Dekan und Kapitel seitens der Präsenz zu der Fabrik der Pfarrkirche in Kröffelbach (Crufftelbach), Trier Diözese, 20 Goldfl. zur Wiederherstellung dieses Kirchenbaus zum Seelenheil von ihnen beiden und ihrer Vorfahren zahlen, sobald jene von den Baumeistern jener Kirche deswegen gemahnt werden. Alle vorgenannten Klöster und Kirchen, denen die Ausstellerin mit ihrem Mann die vorgenannten Güter und Gülten vermacht hat, sollen das Jahrgedächtnis beider und ihrer Vorfahren andächtig begehen und ihrer Seelen gegen Gott gedenken, wie sie darüber vor dem Allerhöchsten im Jüngsten Gericht Rechenschaft ablegen wollen.“
Auch mehrere Mitglieder der Familie von Schwabach haben nicht nur ihre Höfe in Kröffelbach gehabt, sondern verfügten über einen Teil des Zehnten dort. So bekundet Friedrich von Schwabach am 15. Juli 1416, dass er seinen Hof zu Kröffelbach und einen 1/6 Zehnten daselbst, den halben Hof zu Kröffelbach, den er von seinem Vetter Kraft von Schwabach geerbt hat und ein 1/12 Zehnten daselbst von Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken zu Lehen hat.
Am 30. Juni 1441 wird Erwin von Schwabach vom Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken zu Mannlehen unter anderem mit dem Kirchsatz (dem Patronat), Hof, Zehnten und Zubehör zu Kröffelbach belehnt. Erwin von Schwabach besitzt bereits in Kröffelbach ein Eigengut, das er von Henne von Schwabach dem Alten geerbt hat. Dabei wird erwähnt, dass dieses Lehen von den Grafen von Merenberg stammte. Ob die Herren von Schwabach bereits von den Grafen von Merenberg damit belehnt waren, ist urkundlich zwar nicht nachgewiesen, jedoch sehr wahrscheinlich. Denn bereits 1316 wird Edelknecht Erwin von Schwabach, gen. Obenloch, von Hartrad von Merenberg zu seinem Burgmann auf die Burg Gleiberg aufgenommen. Im Jahre 1493 wird Philipp von Schwabach vom Grafen Ludwig zu Nassau-Saarbrücken mit dem gleichen Lehen, Kirchsatz, Hof, Zehnten und Zubehör zu Kröffelbach, belehnt.
1608 kauft Johann Albrecht Graf zu Solms die Güter in Kröffelbach von der Familie Flach von Schwarzenberg, den Erben der Herren von Schwabach, darunter auch den Rosenhof. Interessanterweise stammte dieser Rosenhof von der adeligen Familie Rose von Weilnau. Bereits im Jahre 1275 werden Ritter Heinrich von Schwabach und sein Bruder Erwin mit einem Ritter Rose von Weilnau als Burgmänner der Grafen von Weilnau auf der Burg Alt-Weilnau genannt. Offensichtlich beerbten die Herren von Schwabach die Herren Rose von Weilnau in Kröffelbach.
1615 kauft Graf Johann Albrecht I. von Solms von Hans Wolf von Sponheim, ebenfalls ein Erbe der Herren von Schwabach, die Ländereien zu Kröffelbach, die 1668 zum Schwobacher Hof geschlagen werden.
Noch 1710, als der Professor und Regierungsadvocat Lukas Christian Jacob Hert zu Gießen von den Grafen von Nassau belehnt wurde, hieß es: dazu von der Herrschaft Merenberg Kirchsatz, Höfe und Zehnten zu Kröffelbach, wie die von Schwabach dies gehabt, Lehen der Rose von Altweilnau zu Kröffelbach. Oder 1779 hieß es im gleichen Kontext:
„Item den Kirchsatz Cröftelbach, und die Hälfte und den Zehnten daselbsten, mit Wiesen, Weyden und aller anderen Zugehörung wie der von Schwapach sich diese von unseren Vorfahren seel. Gedächnis zu lehen getragen und gehabt hat. Es sey inwendig dem …., …. Gut, das ist Henne von Schwapach des Alten, und ist sein eigen Gut. Wir belehen ihn auch zu seinem Rechten mit den Lehen Gütern, so die Rosen von Alten Weilnau zu Cröftelbach und daherum gelegen von unseren Vorfahren zu Lehen gehabt und getragen haben.“
In diesem Zusammenhang muss noch erwähnt werden, dass die Herren von Schwabach an drei Kirchen das Patronatsrecht ausgeübt haben: in Schwabach, Kröffelbach und Groß-Rechtenbach. Es ist davon auszugehen, dass in der Kirche zu Kröffelbach unter dem neu eingebauten Boden mit Fußbodenheizung noch die Gräber der Mitglieder der Familie von Schwabach liegen.
Philipp von Schwabach: der Letzte seines Geschlechtes?
Im Jahre 1828 schrieb der Historiker J. C. Schaum in seinem Buch „Das Grafen- und Fürstenhaus Solms ist gleichzeitig mit dem Hause Nassau aus Salischem Königs-Stamme erblühet und dessen ältester Stammsitz Braunfels…“ Folgendes:
„Der Ankauf des, in jüngster Zeit in Wald umgewandelten, Hofguts Schwobach geschah im Jahre 1518 von dem Grafen Eberhard zu Königstein, welchem dasselbe, nach Absterben seines Vasallen Philipp von Schwobach, des letzten Mannes dieser adelichen Familie, heimgefallen war. Kaufschilling 700 Gulden.“
Als Quelle werden die Hungenschen Urkunden sowie Hail´s Repertorien angegeben. Beide Urkundenbücher befinden sich heute im Privatbesitz des Grafen von Oppersdorff-Solms-Braunfels in der Rentkammer des Schlosses Braunfels.
Diese Behauptung wird noch zwei weitere Male wiedergegeben. 1836 von Friedrich Abicht in „Der Kreis Wetzlar…“ (ohne Quellenangabe), sowie 1865 von Rudolph zu Solms-Laubach in „Geschichte des Grafen- und Fürstenhauses Solms.“ (Quelle: Hungensche Urkunden).
Der genauere Wortlaut dieser Urkunde in den Hungenschen Urkundenbüchern lautet aber wie folgt:
„Graue Eberhard zu Königstein verkauft Graue Bernhardten zu Solms den Houe Schwobach bey Cröffelbach mit seinem Begriff und Herrlichkeit. Umb sibenhundert Gulden. 1518“
Daraus ist nur ersichtlich, dass der Graf Königstein den Hof Schwabach für 700 Gulden an den Grafen Solms verkauft. Es steht dort weder, dass der Hof von Philipp von Schwabach (erw. 1485-1511) stammte, noch, dass Philipp ein Vasall des Grafen Königstein war, oder dass Philipp der letzte Mann seiner Familie war und auch nicht, dass es sich dabei um einen heimgefallenen Lehen gehandelt hat.
Philipp von Schwabach wird zum ersten Mal im Jahre 1485 erwähnt und er soll vor dem 19. August 1511 gestorben sein. Er war der Sohn von Wilhelm von Schwabach (1456-1489) und Gude von Rheinberg (erw. 1477-1485), war mit Margarethe Schenckin von Schweinsberg (erw. 1509-1518) verheiratet und hatte mindestens zwei Töchter. Die Erste, Elisabeth (erw. 1518-1536), war mit Philipp von Schönborn verheiratet. Die Zweite, Anna von Schwabach gen. Schwabecher (erw. 1517-1579), war zunächst Nonne im Kloster Himmelau bei Grünberg.
Elisabeth von Schwabach erscheint mit ihrem Mann, Philipp von Schönborn, mehrmals in den Urkunden. Sie erbte anscheinend die ganzen Besitztümer ihrer Eltern. Dadurch entstand der Eindruck, dass Philipp der Letzte seines Stammes gewesen sein musste. Auf die zweite Tochter von Philipp, Anna von Schwabach gen. Schwabecher, wird später besonders eingegangen.
Doch Philipp von Schwabach war eindeutig und nachweisbar nicht der Letzte seines Geschlechtes. Mehre Familienmitglieder lebten noch sowohl um den Stammsitz Schwabach herum, als auch noch bis in das Jahr 1579 in Frankfurt.
So zum Beispiel wird am 7. Juni 1537 ein Schultheiß von Grävenwiesbach Erwin von Schwabach genannt. Er ist leicht zu identifizieren. Dieser kommt aus dem Frankfurter Zweig unserer Familie von Schwabach und trägt einen durch einen Balken geteilten Schild, genau wie sein Vater Kraft von Schwabach gen. zur Alten Waage (1450-1491).
Eine weitere Person ist für die Familiengeschichte besonders interessant und soll daher ausführlicher behandelt werden.
Im Jahre 1485 verkaufen Wilhelm und sein Sohn Philipp Schwabach, die dieses Mal ohne das Prädikat „von“ genannt werden, ein Viertel „an dem von Graf Philipp von Nassaw zu Lehen gehenden Zehnten von Großen Linden mit aller Nutzung, »Herrlichkeit«, Freiheit, allen Gefällen, Rechten und allem Zubehör den „ehrsamen und geistlichen Herren« Gerhard Emichin und Baltzer von Großen-Linden, Klosterinsassen [und] Gebrüder des Hauses St. Antonii zu Grünberg, beide Stipendiaten des Dreikönigs-, Peter- und Pauls-Altarsin dem genannten Gotteshaus, und allen ihren Nachfolgern, die den Altar »belesen« werden.“ Weiter heißt es: „Sie dürfen den Zehnten ohne der Verkäufer oder ihrer Erben Willen und Wissen nicht weiter beschweren, versetzen noch verkaufen. Wiederkauf bleibt vorbehalten.“ Der Verkauf wird sowohl durch Wilhelm als auch durch Philipps Vetter Adam von Rheinberg besiegelt. Zwei Jahre später, am 27 Juli 1487, wird berichtet, dass Wilhelm Schwabach einen Prozess angestrebt hat, woraufhin bei einer Gerichtsverhandlung eine Entscheidung getroffen wurde. Es ist anzunehmen, dass Wilhelm und Philipp Schwabach den Wiederkauf angestrebt haben und damit gescheitert sind, weil ein Viertel des Zehnten nach dem Tod von Philipp Schwabach 1511 im Besitz des Klosters zu Grünberg erscheint.
Als das Kloster Grünberg im Verlauf der Reformation aufgelöst wird, wird am 11. Februar 1527 durch die Beamten des Landgrafen eine Inventarisierung der vorgefundenen Messgewänder, des Klostersilbers und der Urkunden durchgeführt und ein Verzeichnis erstellt. In diesem, wo es um den „Drei-Heilige-Könige-Altar“ geht, wurde Folgendes festgehalten: „Ein Teil eines Zehnten zu Großen-Linden, ist für 100 fl. durch Milcher (Melchior) Swopach versetzt.“
Philipp von Schwabach hat 1509 noch gelebt und mehrere Urkunden ausgestellt. So erfahren wir am 19. August 1511, dass Johann von Schönborn mit dem Lehen des verstorbenen Philipp von Schwabach, darunter auch ein Viertel des Zehnten zu Großen Linden, von den Grafen von Nassau belehnt wird. Johann von Schönborn war der Vater von Philipp von Schönborn, der mit der Tochter von Philipp von Schwabach, Elisabeth, verheiratet war.
Dies würde bedeuten, dass die Versetzung des Viertel Zehnten zu Großen Linden vom Kloster Grünberg nur an den Grafen von Nassau erfolgen konnte und zwar zwischen 1509 und 1511, also erst nach dem Tod von Philipp von Schwabach.
Also wird 1485 ein Viertel des Zehnten von Wilhelm und seinem Sohn Philipp von Schwabach an das Kloster Grünberg verkauft. Weiterverkauf oder Versetzung ist ausschließlich durch die Zustimmung der Käufer oder deren Erben erlaubt. Da die beiden nicht mehr leben, wird die Weiterversetzung ca. 1511 durch Melchior Schwabach genehmigt.
Man weiss nicht mehr von ihm. Es gibt keine Urkunde, in welcher er noch einmal erwähnt wurde. Auch das Original der Versetzungsurkunde ist nicht mehr aufzufinden. Doch die wichtigste Erkenntnis ist, dass Melchior Schwabach ein legitimer Erbe von Wilhelm und Philipp Schwabach war und noch nach dem Tod von Philipp gelebt hat. Doch wer war dieser Melchior Schwabach?
Es gibt nur eine mögliche Erklärung: Melchior war der jüngste Sohn von Wilhelm und somit der jüngere Bruder von Philipp.
Melchior konnte kein Sohn von Philipp gewesen sein. Philipp erscheint zum ersten Mal im Jahre 1485 und besitzt noch kein Siegel, so dass sein Vetter Adam von Rheinberg für ihn siegeln muss. Wenn wir also annehmen, dass Philipp im Jahre 1485 15 Jahre alt war, so ist sein Geburtsjahr auf ca. 1470 zu setzen. Somit war er ungefähr 40 Jahre alt, als er ca. 1511 starb. Da Melchior Schwabach wahrschenlich im gleichen Jahr der Versetzung seine Zustimmung gegeben hat, muss er zu der Zeit schon erwachsen und mindestens ca. 20 Jahre alt gewesen sein. Somit kann Melchior kein Sohn Philipps gewesen sein.
Deshalb kommt er nur als Erbe und Sohn von Wilhelm Schwabach in Frage. Da Philipp das Erbe seines Vaters angetreten ist, kann Melchior nur der Jüngste von den beiden gewesen sein. Eins kann man aber ausschließen, dass Melchior Schwabach ein unehelicher Nachkomme war. Denn sonst wäre er für alle Parteien nicht rechtsfähig gewesen.
Es stellt sich die Frage, wieso Melchior das Lehen seines Bruders nicht übernommen hat. Hier muss man feststellen, dass es keinen Anspruch auf die Vererbung des Lehens gab. Der Lehensherr war immer noch derjenige, der die Entscheidung diesbezüglich getroffen hat. War Melchior Schwabach in den Augen des Grafen von Nassau nicht lehensfähig oder -würdig, so hat er das Lehen nach dem Tod von Philipp von Schwabach als „heimgefallen“ betrachtet. Die Lehensunfähigkeit oder –unwürdigkeit war oft allein durch eine unebenbürtige Ehe des Kandidaten gegeben. Das heißt, wenn Melchior Schwabach eine Bäuerin geheiratet hat, so hat er mitsamt seinen Nachkommen durch diese unebenbürtige Ehe die Lehnsfähigkeit oder –würdigkeit verloren.
Die Familie von Schwabach im 16. Jh.
Der Verlust des Quembacher Gerichtes, eine langjährige Fehde mit den Grafen von Solms und ein damit eng verbundener, unausweichlicher wirtschaftlicher Niedergang haben zu einem sozialen Abstieg der Familie geführt. Diese Entwicklung innerhalb des niederen Adels im 16. und 17. Jh. in Nassau und Hessen wurde bereits gut von der Wissenschaft erforscht.
Melchior Schwabach konnte vermutlich seinen adeligen Lebensstil und Status wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein Abstieg in den Bauernstand war somit unausweichlich. Das Leben von Anna von Schwabach gen. Schwabecher ist ein bewegendes Beispiel für den sozialen Abstieg der Familie von Schwabach.
Anna von Schwabach war die jüngste Tochter von Philipp von Schwabach und seiner Frau Margaretha geb. Schenckin von Schweinsberg. Als ihre Schwester Elisabeth im Jahre 1521 Philipp von Schönborn heiratet und das Lehen ihres Vaters indirekt bekommt, so wird die jüngste Tochter Anna 1517 in das Kloster Himmelau als Nonne geschickt. Die entsprechende Urkunde wird von Johann von Schönborn, dem Vater ihres Schwagers, und Eberhart Schenck von Schweinsberg, ihrem Onkel, besiegelt. Ausgestattet wird sie mit „80 Gulden oder 4 Gulden Jerlichs Geld“.
Durch die Reformation inspiriert, flieht sie zwischen 1526 und 1529 aus dem Kloster und hält sich zunächst in Rüsselheim auf. Die Äbtissin Dorothea von Breidenbach schreibt ihr 1530 einen Brief und fordert Anna von Schwabach auf, sich mit ihr in Frankfurt zu treffen, um sich nach Annas Flucht aus dem Kloster zu einigen. Gerichtet ist der Brief an „Anna Schwabachin izundt zu russelsheim, meine sonder liebe dochter“.
Anna weigert sich ins Kloster zurück zu kehren und fordert von dem Kloster das von ihrer Mutter verschriebene Geld. Im Jahre 1537 hören wir zum ersten Mal von den Streitigkeiten. In den Akten des Marburger Staatsarchivs wird Folgendes festgehalten:
„Anno 1537, Montag nach Cantate. Brief des Kaplans Johann Widel an Henrich Bromsern, Oberamtmann der Grafschaft Hanau: „Herr Johann Widels Bericht in Sachen der verbottenen Jar Renten Ins Closter Himelaw gehorig. Item der Schwoppecherin auftretens. Anfenglich sagt die Eptissin, da Anna Schwabbecher Ins Closter Hymellawe sulle uff genommen werden, haben Ire eltern I oder LXXX Gulden zu Ire zu geben versprochen und zugesagt.“.
Ebenfalls 1537 schalten sich Annas Verwandte ein. Weiter in den Akten: „Es wird berichtet, dass sich Eberhard d. Ä. und Eberhard d. J., Schencken zu Schweinsberg, Vater und Sohn für die Abfindung ihrer „Base Annen Schwapbecher, So etwan Ime Closter Hymellaw eine Conventualin gewesen einsetzen.“. Eberhard d. Ä. und Eberhard d. J. Schencken zu Schweinsberg sind Onkel und Vetter von Anna.
Im gleichen Jahr schreibt Wilhelm Graf zu Nassau-Katzenelnbogen an die Schencken Eberhard d. Ä. und d. J. und berichtet:
„Anna Schwapecher, ewer Baßen, so ettwan Im Closter Himellaw geweßen und sich vor ettlichen Jaren daselbsten hinwegk gethan, hat ine Lorenz von Schwalbach zu Gelnhusen um eine Leibzucht aus den Gefällen des Closters ansuchen lassen.“.
Weiter erfahren wir:
„Lorenz von Schwalbach erscheint von wegen der Anna von Schwabach. Es ergeht der Bescheid, dass sie ungehorsam war, aus dem Kloster entwichen ist und der Äbtissin keine Folge geleistet hat. Sie hätte 80 Gulden an das Kloster bezahlen müssen, war aber mit diesen Zahlungen in Rückstand geraten. Sie soll daher keine Abfindung erhalten. Schriftstück datiert auf Montag nach XX. Trinitatis1537.“.
Im Jahre 1538 wird der ablehnende Bescheid für Lorenz von Schwalbach durch die pfälzischen Räte mit der Begründung ausgestellt:
„Anna Schwapecher hat das Geld, die jährlichen 4 Gulden, Zweimal nicht bezahlt. Ungeferlich vor Zwelff Jaren uß dem Closter gethan, etliche male aufgefordert worden, aus Gehorsam zu kommen aber nicht gethan.“
Die Schencken von Schweinsberg geben sich damit nicht zufrieden und fordern eine Gleichbehandlung der Anna von Schwabach mit den anderen Konventualinnen. Doch auch diese Aufforderung, „Anna, wie anderen von Adel, die Leibzucht nicht verweigern“, wird abgelehnt.
Die Schencken von Schweinsberg ändern daraufhin ihre Strategie. Zu den Verhandlungen am 3. Dezember 1539 in Gelnhausen erscheint „Eberhart Schenck zu Schweinsberg und Freundschaft in mannhafter Anzahl“. Es kommt auch aus dem Freundeskreis der Anna von Schwabach Helwig von Laurenbach, der hessische Amtmann zu Eppstein und Kronberg, dazu. Man berichtet, dass sich Anna von Schwabach seit ihrer Flucht aus dem Kloster „bisher ehrlich und wohl gehalten hat“.
Dieses Erscheinen der bewaffneten Verwandten und Freunden von Anna hat mit Sicherheit einen starken Eindruck hinterlassen, denn „Nach vilgehapter Underrede und Handlung uß Gnade und Keiner Gerechtigkeit“wird beschlossen: „Anna von Schwabach erhält ihr Leben lang von den Gefellen des Closters Himelau 1 Fuder Wein, 6 Malter Korn Gelnhausener Maß und 4 fl. (Gulden). Ein versiegeltes Schreiben darüber wird ihr zugestellt.“. Die Verschreibung über die 4 Gulden, die sie jährlich an das Kloster zu zahlen hatte, wird ihr wieder zugestellt.
Doch als das Schreiben beim Eberhard Schenck von Schweinsberg 1540 ankam, musste er feststellen, dass die Verschreibung geändert wurde und nicht den ausgehandelten Bedingungen entsprach. Die Schencken von Schweinsberg und Lorenz von Schwalbach gaben kurz darauf auf und setzten sich nicht mehr für Anna von Schwabach gen. Schwabecher ein. Ab dem Zeitpunkt war sie auf sich allein gestellt.
Da Anna die ganze Zeit bei den Verhandlungen nicht anwesend war und sich durch ihre männlichen Verwandten vertreten ließ, unternimmt sie im Jahre 1544 persönlich den verzweifelten Versuch, die Hanauischen und Pfälzischen Räte von ihrem Recht und ihrer Lage zu überzeugen, wendet sich mit einem dramatischen Brief an die Entscheidungsträger und bittet um Barmherzigkeit. Dieses Schreiben soll an dieser Stelle in voller Länge präsentiert werden:
1544 / Edelen vnd Ernvesten Hern Ire die pfaltzgrevische vnd Hanawschen / rethe itzo Zu Geilnhusen versamblet, wes ich Eren Liebs vnd guts / vermaig Zuvor, gunstigen hern vnd fründe, nach dem in dem vor: / traige mien bestellung vnd abfertigung des Closters Hymelaw belan: / gend, vnder anderm versehen vnd abgeredt ist, das vns die verschrei: / bung vber vier gulden gelts ierlichs inkomens meldende so ich ins / closter bracht hab vnd vf der Waltschmitten craft solms verwiest / worden, wieder solt vberantwurt vnd Zugestelt werden, welchs / sich aber bishiehero verzogen also das ich der noch in mangel / stehe, vnd sich dan itzo Zwischen miener schwester seligen Kinder vnd / mir Irrung Zutragt vnd vns derhalben vor die fründe zu kommen / gutlicher taigsatzung miteinander, darzu ich solicher / vorschriebung hoch von noeten bin. So ist an vch miene demütig / vnd fliessig bith, Ire wullet mit den vorstendern des closters Hy: / melaw, so Zu geilnhusen wonen vnd die vorschribung noch bey / sich haben, redden vnd verschaffen, das sie mir dieselbigen bei / zeiger dis brifs wollten Zukomen lassen, mich der Zu miener notturf: / tigen forderung gemelter miener schwester kinder Zu gebrüchen / vnd in mangel derselbigen nit in verlust vnd noehten komen / mege, vnd des von Got (der in forderung, schutz vnd schirm armer / witwen vnd weisen sonder gefallens hait) die belonung entphaen / Anna von swabach etwan / ordens person Zu Hymelaw.
Im Jahre 1546 wird eine Einigung erzielt: Anna von Schwabach und das Kloster Himmelau verzichten auf gegenseitige Forderungen. Von Anna von Schwabach ist jahrelang nichts mehr zu hören. Wo sie sich aufhält und was mit ihr geschehen ist, war lange Zeit nicht bekannt, bis die Steuerlisten des Amtes Cleeberg gefunden wurden.
Im Register von 1579 über die Personen, die im Amt Cleeberg anfallende Rauch- und Fastnachtshühner abliefern müssen, wird in Brandoberndorf Anna von Schwabach mit einem Huhn vermerkt mitsamt ihrer Kinder, die ebenfalls ein Huhn ablieferten, jedoch nicht namentlich genannt werden. Weitere Personen sind Jakob Schwabach und Niklas Schwabach sowie „Schwabachers erpen“, jeweils mit einem Huhn. Anna von Schwabach wird mit ihrem Mädchennamen genannt und hat mehrere Kinder. In den weiteren Registern aus den Jahren 1592, 1594, 1600, 1603, 1605, 1609 werden in Brandoberndorf außerdem Peter, Philipp, und Johannes Schwabach als Einläufige aufgeführt. Einläufige (auch Beisassen genannt) sind vermögenslose gemeindliche Einwohner minderer Rechte. Diese hatten kein Stimmrecht in der Gemeindeversammlung, waren anderseits aber von vielen Schatzungen befreit, die Vollbürger zu zahlen hatten. Weiterhin wohnte in Brandoberndorf deren Vater Johann (Henn) von Schwabach (erw. 1543-1589), der noch einen alten Stiftshof in Langgöns besessen hat. Dieser Hof stammte noch von Johann von Schwabach, der mit Elisabeth (Bechte) von Hörnsheim verheiratet war und ihrem Testament von 1397 zugestimmt hat. Johann (Henn) von Schwabach war der Sohn von Melchior Schwabach und der Vetter von Anna von Schwabach gen. Schwabecher.
Abschließend soll noch eine Person erwähnt werden, die ebenfalls zu der Brandoberndorfer Familie von Schwabach gehört hat. Bereits am 13. Oktober 1587 wird in den Akten der Herrschaft Westerburg und Schadeck, des Amtes Cleeberg unter den Einwohnern von Griedelbach Marx Schwabach gen. Schwabacher genannt. Ebenfalls erscheint er in den Steuerlisten aus den Jahren 1594, 1603 und 1605. Marx Schwabach war ein weiterer Sohn von Johann (Henn) von Schwabach, wohnte in Griedelbach, stammte aber ebenfalls aus Brandoberndorf, da er noch dort Güter besaß und daher dort auch steuerpflichtig war. Wahrscheinlich heiratete er eine Griedelbacherin und wanderte deswegen in die Grafschaft Solms-Braunfels aus. Er starb vor 1608 in Griedelbach und hinterließ mehrere Kinder. Sein direkter Nachkomme Johann Peter Schwabecher wanderte mit seiner Familie im Jahre 1766 nach Russland an die Wolga aus. Weder in Brandoberndorf, in Griedelbach noch in Nassau oder in Solms lebte die Familie weiter.
Diese Entwicklung der Familiengeschichte stellt zwar für diese Zeit im Nassauischen und Hessischen Raum keine Ausnahme dar, bleibt jedoch trotzdem bewegend. Nachkommen des adeligen Geschlechtes derer von Schwabach, ehemalige Besitzer des Quembacher Gerichtes werden Ende des 16. Jh. als Einläufige in den Steuerlisten des Amtes Cleeberg aufgeführt. Der soziale Abstieg der Familie dauerte nicht länger als 60 Jahre.